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Qualitätsmerkmale für die Auswahl von Befähigten Personen und Weiterbildungsmaßnahmen
Gefährdungsmatrix als Grundlage für die Auswahl einer Befähigten Person
Dipl.-Ing. Friedrich-W. Laube, Verband Beratender Ingenieure e.V.
Vortrag Sonderveranstaltung Befähigte Person auf der A+A 2007 Düsseldorf
Gefährdungsbezogener Ansatz
Gefährdung/Schadensschwere (gering – mittel – hoch)
Komplexität des Arbeitsmittels (gering – mittel – hoch)
Prüfaufwand (gering – mittel – hoch)
Alle drei Parameter fließen in die Qualifikationsmerkmale ein (Zuordnungsmatrix,
siehe VDI 4068)
Qualifikationsmerkmale – Anforderungen:
*) Keine Anforderungen: Es genügt in der Regel eine Sichtprüfung durch den
Bediener
Stufe A: geringe Anforderungen: Personen mit einschlägigen Kenntnissen arbeits-
und prüfmittelbezogene Weiterbildung/Unterweisung
Stufe B: mittlere Anforderungen: Personen mit Berufserfahrung arbeitsmittel- und
prüfmittelbezogener Schulungsmaßnahme mit Erfolgskontrolle
Stufe C: hohe Anforderungen: Personen mit Berufserfahrung arbeitsmittel- und
prüfmittelbezogener Schulungsmaßnahme mit Erfolgskontrolle regelmäßige
Weiterbildung Prüftätigkeit muss wesentlicher Bestandteil der beruflichen
Tätigkeit sein
Im Falle der Überwachungsbedürftigen Anlagen: Prüfung meist durch zugelassene
Überwachungsstelle oder Befähigter Person (mit Stufe C)
© Dr. Arno Weber, 2009